Zum Inhalt springen

Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität

Damit Staufen klimaneutral wird, gibt es noch viel zu tun! Im Hinblick auf die neue Bürgermeister-Amtsperiode haben wir deshalb „Meilensteine“ aufgeschrieben, die uns in Staufen auf Kurs bringen, das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu können – ganz nach dem Motto „8 Themen für die nächsten 8 Jahre“:

Meilenstein 1:
Klimaneutralität bis 2040 – konkrete Ziele festlegen und terminieren

Staufen muss sich – wie schon das Land Baden-Württemberg – verbindlich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2040 bekennen. Das beinhaltet auch klare Zwischenziele, Erfolgskontrollen und regelmäßige öffentliche Berichterstattung.

  • Eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig, um Wege aufzuzeigen, die Klimaziele 2040 zu erreichen. Ein Klimaschutzplan 2024 existiert und ist vom Gemeinderat verabschiedet. Dieser zeigt ausführlich alle Aspekte zu Energie, Wärme, Wasser, Windkraft etc.. Sind die dort beschriebenen Ziele ausreichend und erste Maßnahmen wirksam? Was muss bis 2040 getan werden?
  • Wir schlagen vor, einen Workshop mit dem Bürgermeister, der Verwaltung und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Vereinen zu gestalten. Das bietet Zeit und Raum, um mehr Klarheit zu erreichen und weitere Ideen und Schritte zu verfolgen.
  • Dazu ein Diagramm als Beispiel, wo wir heute stehen und wo wir 2040 sein wollen im Hinblick auf Fossile/Erneuerbare Energien beim Energieverbrauch für Wärme (aus dem Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung und Strategie für eine klimaneutrale Kommune in 2040“):

Meilenstein 2:
Kommunale Wärmeplanung – klimaneutrale Wärme-, Kälte und Energie-Versorgung bis 2040

Die frühzeitig entwickelte kommunale Wärmeplanung ist eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Wärme-, Kälte und Energiewende. Dazu gehört die Reduktion des Wärmebedarfs durch energetische Sanierungen, die Steigerung der Energieeffizienz in Gewerbe, Industrie und Haushalten und eine Nutzung aller erneuerbaren Energien. Die Umsetzung gelingt, wenn die Staufener Bürgerschaft und die Unternehmen und die Stadt jetzt an einem Strang ziehen. Ein regelmäßiges Monitoring zeigt die Erfolge und sichert Fortschritte.

Das Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Staufen im Breisgau“ wurde im August 2024 veröffentlicht. Durch die kommunale Wärmeplanung hat Staufen eine klare Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Kälte- und Wärmeversorgung und eines klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2040. Wir haben nachfolgend die Kernaussagen in einem kurzen Ausschnitt des 140 Seiten langen Dokuments aufbereitet.

  1. Zielsetzung
    Die Abmilderung des Klimawandels ist in Deutschland und in Baden-Württemberg seit 2011 zu einem prioritären Ziel ausgerufen worden. Während im Elektrizitätssektor durch den Ausbau der erneuerbaren Stromquellen, wie z.B. Windenergie und Photovoltaik, bereits wesentliche Fortschritte gemacht wurden, wird nun die ebenso notwendige Wärmewende in den Fokus gerückt. Im Jahr 2021 wurden rund 85 % der Wärme in Baden-Württemberg mit fossilen Wärmequellen, wie z.B. Heizöl und Erdgas, erzeugt. Gleichzeitig sinkt der Wärmebedarf der Bestandsgebäude nur langsam, da energetische Sanierungen hohe Investitionskosten verursachen können.
    Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, dass die Kommune eine Strategie für die Wärmeversorgung entwickelt, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 zu erreichen.Der kommunale Wärmeplan besteht dabei aus vier Punkten: Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Zielszenario und der Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.
  2. Bedeutung ALLER Bürgerinnen und Bürger
    Der kommunale Wärmeplan richtet sich zunächst an das Wirkungsfeld der Kommune, sowohl als umsetzende Instanz als auch als Auftraggeberin. Ziel ist es, Maßnahmen zu definieren, die von der Stadt direkt umgesetzt werden können. Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass der Zielzustand eines klimaneutralen Gebäudebestands für die Stadt Staufen nur durch ein Mitwirken auf bundesweiter politischer Ebene und mit großen Anstrengungen der lokalen Akteure und der Bürgerinnen und Bürger der Stadt gelingen wird.
  3. Potenzial erneuerbarer Energiequellen und der Energieeinsparung
    • Bedeutung energetischer Sanierungen
      In Summe könnten 39% des aktuellen Wärmebedarfs der Wohngebäude eingespart werden, wenn alle Wohngebäude auf den aktuellen Stand des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) modernisiert werden.
    • Potenzial für die Wärmewende
      Die Stadt Staufen verfügt über Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur Erzeugung von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien. Die Potenziale sind im Strombereich ausreichend, um den heutigen Strombedarf in Staufen erneuerbar zu decken.  Auf der anderen Seite sind die Potenziale der Wärmeerzeugung mit 38 % nicht ausreichend, um die aktuell benötigte Wärmemenge bereitzustellen. Das bedeutet, dass der Wärmebedarf der Gemeinde deutlich gesenkt werden muss (das Potenzial bei Gebäuden liegt bei mindestens 39%), um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung zu gewährleisten.
  4. Zielszenario zur perspektivischen Entwicklung des Wärmeverbrauchs bis zur Klimaneutralität im Jahr 2040
    Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse (Energie- und THG-Bilanz) und der ermittelten Potenziale wird zuletzt ein Zielszenario zur perspektivischen Entwicklung des Wärmeverbrauchs und der daraus entstehenden THG-Emissionen auf der Gemarkung der Stadt Staufen bis zum Jahr 2040 beschrieben. Dabei gilt das Ziel des Landes Baden-Württemberg, bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Zielszenario stellt jene Entwicklung dar, die notwendig ist, um bis zum Jahr 2040 weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.
    Das Zielszenario stellt keine Prognose der zukünftigen Entwicklung dar, sondern zeigt den Pfad auf, der in der Stadt Staufen notwendig ist, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen.
    Die wichtigsten konkreten Maßnahmen, die parallel umgesetzt werden sollen, sind

    1. Energieverbrauch in allen Sektoren senken – insbesondere im Gebäudesektor
    2. Erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzen – Umwelt- und Erdwärme + EE-Strom; Holz und Biogene Reststoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung.
    3. Erneuerbare Energien für die Stromversorgung – PV auf Dächern, Agri-PV und Freiflächen; Windkraft; Biomasse
  5. Fünf Prioritäten für die Umsetzung ab 2025
    Gemeinsam mit der Stadtverwaltung Staufen wurden folgende Maßnahmen als prioritär bewertet. Laut Gesetz sollen die final ausgewählten 5 Maßnahmen spätestens innerhalb von fünf Jahren begonnen werden:

    • Ausbau der zentralen Wärmeversorgung westl. des Neumagens
    • Informationskampagne für Aufdach-PV-Anlagen
    • Informationskampagnen für die Anwendung der Wärmepumpe zur dezentralen Wärmeversorgung
    • Konkretisierung und Abstimmung der Auf- und Ausbaupläne der Gebiete östl. des Neumagens
    • Machbarkeitsuntersuchung zur zentralen Wärmeversorgung in Grunern

Meilenstein 3:
Windkraft ausbauen – lokal, wirtschaftlich, naturverträglich

Für eine nachhaltige Energieversorgung sollen in Staufen 2–3 Windkraftanlagen errichtet werden. Geeignete Flächen zwischen Katzenstuhl und Böschliskopf müssen genutzt werden. Die Stadt soll aktiv die Planung vorantreiben und wirtschaftliche, umweltgerechte Lösungen mit den Nachbargemeinden abstimmen.

Der Gemeinderat der Stadt Staufen hat am 25.09.24 die Beratungsvorlage zur Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein am 25.09.2024 mehrheitlich gebilligt. Der ergänzende Antrag der Umweltliste, der auch von der SPD-Fraktion unterstützt wurde, wurde abgelehnt.
Wir als Initiative Klimaschutz Staufen bedauern diese Entscheidung. Denn:

Staufen braucht Windkraft!

Erneuerbare Energie sind unerlässlich für das Erreichen einer klimaneutralen Stadt Staufen spätestens im Jahr 2040. Durch die frühzeitige Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung im Jahr 2023 liegen für Staufen die Potenziale für erneuerbare Energien und ein Szenario für das Erreichen der Klimaneutralität vor. Klimaschutz und die konkrete Aufgabe Klimaneutralität kann in Staufen demnach nur durch den Ausbau der PV-Dachflächen- und PV-Freiflächenpotenziale, in geringem Umfang durch Biomasse sowie insbesondere mit der Windkraft erreicht werden.


Abbildung: Maßstabsgerechte Visualisierung von zwei Windkraftanlagen auf dem Katzenstuhl

Der Antrag der Umweltliste macht sehr deutlich, dass Staufen angesichts der bedrohlichen Klimakrise, der Erfordernisse der Kommunalen Wärmeplanung sowie der Bedürfnisse von Privathaushalten, des gewerblichen Mittelstands und der Staufener Industriebetriebe Windkraft braucht und deshalb den Planungszielen des Regionalplans Südlicher Oberrhein grundsätzlich zustimmt. Zur Abdeckung des Strombedarfs auf eigener Gemarkung benötigt Staufen nach übereinstimmenden Berechnungen 2 bis 3 Windräder.

Nach Ablehnung der Flächen Etzenbacher Höhe (W-169) und in der Ebene Richtung Ehrenkirchen (W-157) wendet sich der Antrag insbesondere gegen die Forderung der Verwaltung, das westliche Teilgebiet der Vorrangfläche W-169, das Gebiet um den Katzenstuhl südlich von Grunern, herauszunehmen. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass nicht ausgerechnet die Flächen ausgeschlossen werden sollten, in denen Windräder relativ einfach und mit geringen Eingriffen in die Umwelt zu errichten und wirtschaftlich zu betreiben wären. Die Höhen zwischen Katzenstuhl und Böschliskopf befinden sich auf Staufener Gemarkung. Die Bürgerinnen und Bürger können von einem Bürgerbeteiligungsmodell, die Stadt von Gewerbesteuer- und Pachteinnahmen profitieren (nach vorliegenden Erfahrungen ca. 50-100.000,- €/Jahr pro Windrad!). Wie für viele Vorrangflächen gilt auch in Staufen, dass mit den Gemeindegrenzen auf den windhöfigsten Höhenrücken eine Abstimmung und aktive Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden essenziell ist (Ballrechten-Dottingen, Sulzburg, Münstertal).

Die Stadt Staufen beschränkt sich mit der geforderten Beschneidung der Flächen ganz unnötig selbst: Da die Grundstücke am Katzenstuhl der Gemeinde gehören, hätte Staufen es selbst in der Hand, ob dort in der Zukunft Windkraftanlagen gebaut werden oder nicht. Ohne eine entsprechende Flächenausweisung würde eine Realisierung allerdings deutlich aufwändiger. Zukünftige Entscheidungen sollten vornehmlich von den klimapolitischen Zielen der Gemeinde, von ökologischen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Überlegungen geleitet werden. Der Antrag der Umweltliste stellt hierfür eine gute, vernunftbasierte Sach- und Diskussionsgrundlage dar.

Die gesetzlich – juristischen Fakten: Kann der Regionalverband Südlicher Oberrhein nicht mindestens 1,8 % seiner Fläche für Windkraft ausweisen, würden Windenergieanlagen gem. §249 Abs.7 BauGB im gesamten Planungsraum als privilegiert gelten. D.h., es gibt für Entwickler und Planer keinerlei Einschränkungen im Bezug auf die Errichtung von Windkraftanlagen mehr. Windräder können dann im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (Naturschutz, Denkmalschutz, Mindestabstand zu Siedlungen) überall errichtet werden, wo Windräder wirtschaftlich zu betreiben sind. Es liegt daher im gemeinsamen Interesse aller, den Flächenwert von 1,8 % zu erreichen.

Einige der ablehnenden Argumente aus der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024 haben wir einer Überprüfung unterzogenSiehe Faktencheck Windkraft

Meilenstein 4:
Bauen und Sanieren – klimafreundlich und sozial gerecht

Die Stadt muss zügig alle kommunalen Gebäude energetisch sanieren und Neubauten im Passivhausstandard errichten. Private Sanierungen werden durch gezielte Beratung gefördert. Innenentwicklung, soziale Bodenvergabe und klimagerechte Infrastruktur schaffen bezahlbaren, klimafreundlichen Wohnraum.

Für eine klimagerechte Stadtentwicklung sind in Staufen folgende Maßnahmen nicht nur notwendig, sondern auch von der Stadt (Bürgermeister*in + Verwaltung + Stadtrat) umsetzbar:

Umfassende Analyse des Ist-Zustandes der Gebäude
(städtisch, privat + gewerblich) mit Erfassung der Daten:

  • Zu Baujahr / Sanierungszustand / Energieversorgung
    Aufbauend auf kommunalen Wärmeplanung, um daraus in den Quartieren eine kontinuierliche umfassende Sanierungswelle loszutreten (z.B. Breisach startet gerade mit der energetischen Bestandsaufnahme von 41 städt. Gebäuden).
  • Zur Aktuellen Nutzung / Leerstand (über ein Leerstandskataster) – das gibt’s nicht nur in Freiburg, sondern auch z.b. in Todtmoos – um mit Hilfe von Fehlbelegungsabgaben, Organisation einer Wohnungs-Tauschbörse mit Umzugshilfen und Auslobung einer Wiedervermietungsprämie eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung zu ermöglichen.
  • Erarbeitung eines Mietspiegels für höhere Markttransparenz (auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben) als Ergänzung zum Bodenrichtwertkataster: Mietspiegel gibt’s z.b auch in Müllheim.


Entwicklung einer Gebäude-Zukunfts-Strategie

  • Neubau-Moratorium – keine Ausweisung von Neubaugebieten mehr, solange nicht alle Baulücken und weitere Möglichkeiten zur Nachverdichtung (z.B. durch Aufstockung, Überbauung von eingeschossigem Gewerbe, Garagen + Parkplätzen) genutzt wurden.
    Ein Abriss- & Neubaumoratorium will nicht nur die DUH, sondern auch Genossenschaften und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA.
  • Die bestehenden Bebauungspläne (die in Staufen z.T. noch die Vorstellungen aus den 1960er-Jahren beinhalten) sind regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Statt der überkommenen Funktionstrennung von Baugebieten (das war die städtebauliche Idee der „Charta von Athen 1933“) braucht Staufen mehr Funktionsmischung (urbane Gebiete), auch um Pendlerströme und innerstädtische motorisierte Einkaufsfahrten zu reduzieren bzw. langfristig überflüssig zu machen.
    Die konkrete Bauleitplanung ist ureigenste Aufgabe der Gemeinden (siehe hier und hier) und „zementiert“ die jeweilge (meistens aus den Erfahrungen zurückliegender Lebensabschnitte geprägter) Vorstellung der Gemeinderatsmehrheit und der von ihnen beauftragen Planer*innen – „das Neubaugebiet kommt dahin, wo der Bürgermeister sein Feld hat“ (Volksmund) bzw. „wir wollen hier kein 2. Vauban“ (im Stadtrat Staufen zum Rundacker 2).
  • Start einer Sanierungsoffensive (auf Basis der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD) mit dem Schwerpunkt auf die Gebäude, die die schlechtesten Energiekennzahlen haben (worst first!) – dazu eine Intensivierung der (geförderten) Energieberatungen als laufende Daseinsvorsorge für die Bürger*innen sowie ambitionierte und grundlegende Sanierung aller städtischen Gebäude – Vorbildfunktion der Stadt (kombiniert mit laufender Öffentlichkeitsarbeit wie regelmäßigen Informationen im Amtsblatt und z.B. Tag der offenen Baustelle).
  • Bodenspekulation verhindern (z.b. Vergabe städtischer Grundstücke nur noch in Erbpacht bzw. an Genossenschaften in Kollektiveigentum) – die Vergabe städischer Grundstücke in Erbpacht wollen nicht nur Hamburger Grüne sondern auch bayrisch-schwäbische CSU-ler.
  • Das Wegenetz für eine 15-Minuten-Stadt zu ertüchtigen (z.b. mehr Fahrrad-Brücken über den Neumagen, Priorisierung für Fuss- & Radverkehr) ist gerade in Staufen mit der Teilung durch den Neumagen nicht nur angebracht, sondern erst recht nötig und soll die Wohn- & Lebensqualität steigern, um durch Verlagerung des innerstädtischen Verkehrs auf leise Fortbewegung eine höhere Wohn- & Aufenthaltsqualität zu ermöglichen.
  • Umbau Staufens zur blaugrünen Stadt zur Klimafolgenanpassung als Vorsorge gegen Hitze + Starkregen
  • Beratung zur Aktivierung von ungenutztem Wohnraum (siehe hier und hier) um einerseits vorhandene Wohnflächen zu (re-) aktivieren und andererseits eine alternde Gesellschaft vor Überforderung und Vereinsamung zu bewahren (das Förderprogramm der Landessiedlung wird in der Regio aktuell genutzt z.B. von Freiburg, Emmendingen und Breisach).

Meilenstein 5:
Wald und Holz – Natur & regionale Ressource für Wohlfühlen, Tourismus & klimaneutrales Bauen

Staufens Wälder sind das prägende Landschaftselement, unser naturnächstes Ökosystem und ein aktiver Speicher von CO2. Der Wald ist eine wichtige Ressource für die Bürgerschaft, den Tourismus und trägt zur klimaneutralen Heizenergieversorgung bei. Konstruktionsholz für die Bauwirtschaft ermöglicht klimagünstiges Bauen. Förderprogramme für die Kohlenstoffspeicherung im Bauholz sollen daher systematisch eingesetzt werden.

Staufens Wälder bedecken mit mehr als > 1,000 ha einen großen Teil der Gemeindefläche. Wälder sind gerade im Schwarzwald das prägende Landschaftselement und trotz langdauernder Nutzung seit den ersten Tagen des Bergbaus im Münstertal vor 7000 Jahren unser naturnächstes Ökosystem.

Als Leitbild für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Staufen hat der Gemeinderat im Jahr 2021 die gleichrangige Sicherstellung und Förderung der folgenden Waldfunktionen beschlossen:

  • Natur+Boden+Wasser-Schutzfunktion: Der Wald ist das flächenmäßig bedeutsamste naturnahe Ökosystem der Stadt und spielt für den Erhalt der biologischen Vielfalt im Stadtgebiet eine große Rolle. Neben der Tier- und Pflanzenwelt hat er große Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, den Erosionsschutz und das Landschaftsbild.
  • Nutzfunktion: Der Wald schafft durch die Produktion und Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz Wertschöpfung und Arbeitsplätze für die Stadt und die Region.
  • Erholungs- und Sozialfunktion: Der Stadtwald stellt einen bedeutsamen Naherholungsraum dar. Für den Tourismus in Staufen ist der Wald zentrales Element für das Naturerlebnis und die Erholung. Der Stadtwald wird so bewirtschaftet, gepflegt und seine Infrastruktur gestaltet, dass die lokale Bevölkerung sowie Gäste aller Altersgruppen und sozialen Milieus weiterhin regelmäßig in ihrer Freizeit in den Stadtwald kommen.
  • Klimaschutzfunktion: Der Stadtwald und seine Bewirtschaftung tragen zum Klimaschutz bei. Kohlendioxid wird im Wald durch das Baumwachstum sowie in langlebigen Holzprodukten gebunden. Die stoffliche und energetische Verwendung von Holz ist mindestens CO2-neutral. Durch die Verwendung von Holz als Ersatz für energieintensive Werkstoffe wie Stahl und Beton, z.B. im Bausektor, werden erhebliche CO2-Emissionen vermieden.
  • Naturnaher Waldbau: Mit dem Konzept des naturnahen Waldbaus werden auf großer Fläche ökologische, soziale und wirtschaftliche Zielsetzungen sowie die Klimaschutzfunktion gut in Einklang gebracht und gefördert. Darüber hinaus erfordern der besondere Arten- oder Lebensraumschutz und die intensive Erholungsnutzung zum Teil sehr spezielle Waldstrukturen oder Maßnahmen.
  • Hochwertiger nachwachsender Rohstoff Holz: Die Bewirtschaftung (Waldbau und Holzernteverfahren) zielt auf die Bereitstellung von Holz, das aufgrund guter Qualität, starker Dimension eine hochwertige Verwendung als Konstruktions- und Möbelholz findet, gute Holzerlöse erzielt und zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Die aktuelle Baumartenmischung aus rd. 50% Laubbäumen und 50% Nadelbäumen soll beibehalten werden. Der ausreichende Nadelholzanteil dient der Sicherung der Nutz- und Klimaschutzfunktion.
  • Klimaanpassung des Waldes: Dies erfordert eine gezielte und aktive Waldentwicklung. Mit einem auf Resilienz und Klimaanpassungsfähigkeit ausgerichteten Waldbau soll ein Wald entwickelt werden, der die vielfältigen Funktionen stabil und stetig erfüllen kann und den wichtigen Beitrag zur Klimaschutzfunktion leisten kann.


Holz aus dem Stadtwald – ein nachwachsender Rohstoff und CO2-Speicher: Klimaschutz durch nachhaltige Ressourcennutzung – Klimaneutralität als Chance für regionale Wertschöpfung

Staufen soll den Holzbau aus dem Wald auf dem Stadtgebiet als strategischen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 nutzen (Kommunale Wärmeplanung Stadt Staufen (10/2024). Die Stadt kann die nachhaltige Holznutzung gezielt einsetzen, um einerseits lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und den Gebäude-Energiebedarf systematisch zu reduzieren. Gegenüber einer herkömmlichen Bauweise ist der CO2-Ausstoß eines Holzbaus über alle Nutzungsphasen betrachtet um bis zu 56% reduziert. Bereits beim Bau substituiert Holz energieintensive Materialien (25% graue Energie-Einsparung), und bindet langfristig CO₂ (1,1 Tonnen/m³)[1].

Die Wärmewendestrategie nutzt Holz als CO₂-Speicher, der nicht nur Emissionen langfristig bindet, sondern auch den fossilen Energieverbrauch senkt – ein zentraler Hebel für das Zielszenario klimaneutraler Gebäudebestand. Durch prioritären Einsatz dieses nachwachsenden Rohstoffs können die Staufener ökologische und ökonomische Synergien nutzen: Vom Wald bis zur Wärmeversorgung entsteht eine geschlossene Kreislaufwirtschaft, die kommunalen Klimaschutzverpflichtungen konkret umsetzten hilft. Das Wärmewendeziel bis 2040 wird durch holzbasierte Plusenergiegebäude wie „Gaisgraben Süd“ (54 WE) unterstützt, das nach 9 Jahren Betrieb klimaneutral mehr Energie erzeugt als verbraucht [2]. Das EFRE-geförderte Wohnprojekt demonstriert die Machbarkeit des Plusenergiestandards in Holzbauweise. Durch prioritäre Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs entsteht regionale Wertschöpfung – 1.000 m³ verbautes Holz schaffen 21 lokale Arbeitsplätze [3]: Vom Waldbauer bis zum Handwerk profitiert die lokale Wirtschaft, während die Stadtverwaltung ihre Vorbildfunktion im kommunalen Hochbau erfüllt.

Kommunale Förderprogramme wie die „Holzbau-Offensive BW“ bieten finanzielle Anreize für private Bauherren (bis zu 500.000€ pro Projekt). Freiburg fördert Holzbau mit 1€ pro kg gespeichertem Kohlenstoff (plus Regionalbonus).

Für Staufen ergeben sich konkrete Handlungsfelder:

  • Öffentliches Bauen: Holzbau bei Schulen/Kitas und öffentlichen Gebäuden priorisieren.
  • Holzbauförderung: Landesförderung nutzen und selbst lokale Förderung einführen: Regionalbonus für lokales Holz (analog Freiburg)
  • Graue Energie in Bebauungsplänen verankern analog Dietenbach Projekt in Freiburg


Referenzen:

Meilenstein 6:
Nachhaltige Mobilität – Radverkehr und Bürgerbus stärken

Staufen braucht sichere Radwege, bessere Beschilderung und mehr Fahrradstellplätze. Ergänzend soll ein Bürgerbus als Zubringer zum Zentrum und zur Bahn eingerichtet werden – idealerweise vernetzt mit den Nachbargemeinden. Die Vorschläge der Verkehrsgutachten sind die Grundlage für eine Umsetzung.

Radverkehr stärken

Durch E-Bikes und Umweltbewusstsein gibt es immer mehr Radverkehr, auch in Staufen. Hier gilt es nachzusteuern: Bessere Radwege, bessere Ausschilderung, mehr Rad-Parkplätze. Staufen orientiert sich immer noch zu sehr am Autoverkehr; die wachsenden Zahlen von Rad- und Fußverkehr fließen nur unzureichend in die Stadtplanung ein. Auch die modernisierte Bundes- und Landes-Gesetzgebung erreicht nur verzögert die Verwaltung.
Wir regen an: Die Vorschläge in den Mobilitätskonzept von modus consult sind gut, jedoch bedarf es Verbesserungen hinsichtlich Ortskenntnis und der Erkenntnisse aus dem Stadtradeln. Die Vorschläge sind bisher zu wenig umgesetzt. Definition und Umsetzung von Rad-Vorrang-Routen, mehr Ausweisung und Beschilderung von Fahrrad-Parkplätzen sind notwendig.

Projekt Bürgerbus weiter verfolgen

Im Mobilitätskonzept wird ein Bürgerbus empfohlen. Es gibt verschiedene Anbieter für „Bus on demand“ als Zubringer zum Städtle, Markt oder Bahn. Sinnvoll wäre auch eine Vernetzung mit den Nachbargemeinden. Die Stadt Staufen ist da bisher nicht aktiv geworden.
Für den On-demand-Verkehr gibt es eine neue Rechtslage, die die Einrichtung einfacher macht. Funktionierende Systeme sind u.a.: ioki, Pendla. In diesem Zusammenhang bedarf es auch eine Regelung von betreuten Mitfahrten, bei der z.B. ältere Menschen zum Arzt begleitet werden. Ein Beispiel gibt es in unserer Nähe: loego in Lörrach

Meilenstein 7:
Ressource Wasser im Klimawandel

Die Versorgung der Staufener mit gutem Trinkwasser wird bei sinkenden Grundwasserpegeln und Quellschüttungen am Schwarzwaldkamm und steigenden Nitratbelastungen im Westen der Staufener Bucht innerhalb der nächsten Jahre zu einer zentralen Zukunftsaufgabe. Der neugegründete Bewässerungsverband Südlicher Breisgau bedarf einer Ausgestaltung, die Produktion regionaler Lebensmittel gewährleistet und das Überleben auch bäuerlicher Kleinbetriebe sichert.

Das Staufener Trinkwasser entstammt Quellen im Münstertal. Es hat eine hervorragende Qualität. In Trockenzeiten wird Wasser aus dem Zweckverband Krozinger Berg zugemischt. Allerdings zählt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zu den Regionen, in denen akute Probleme mit dem Verhältnis aus Verbrauch und Neubildung von Grundwasser bekannt sind. Bezüglich des Staufener Trinkwassers kommt erschwerend hinzu, dass die Nitratbelastung im westlichen Ausgang der Staufener Bucht, gemessen im Wasserwerk Hausen, seit Jahren kontinuierlich zunimmt. Im Landkreis gelten bereits jetzt 16,7% der Brunnen als so stark nitratbelastet, dass ihr Wasser nicht mehr als Trinkwasser genutzt werden darf.  Zusammen bedrohen sinkende Grundwasserpegel und steigende Nitratwerte unsere Trinkwasserversorgung.

Zugleich wird die Entnahme von Grundwasser weiter zunehmen. Angesichts sich vermehrender Trockenzeiten und damit verbundener Ernteverluste wurde, initiiert von Landwirten, in Bewässerungsverbund gegründet. Rechtlich – organisatorisch besteht der „Wasser- und Bodenverband Südlicher Breisgau“ aus zwei Gliederungen – einem Bereitstellungs- und einem Bewässerungsverband. Der Verband hat mit seinen 800 Mitgliedern seinen Sitz in Bad Krozingen und erstreckt sich vor allem über Bad Krozinger und Staufener Gemarkungen (Karte: Beregnungsverbände). Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen der Beregnung werden zu 50% mit öffentlichen Mitteln gefördert. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald begleitete den Gründungsprozess federführend. Während die Notwendigkeit einer geregelten Wasserversorgung für die Landwirtschaft im sich verschärfenden Klimawandel nicht angezweifelt wird, wurde im Laufe des Gründungsprozesses Kritik an sozialen und ökologischen Aspekten des Verfahrens laut. Kleinere bäuerliche Betriebe haben die Sorge, dass die notwendigen Investitionen ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, was zu einem weiteren Sterben von Familienbetrieben führen wird. Zur Intransparenz des Gründungsprozesses meldeten sich auch Landwirte aus Staufen und Wettelbrunn zu Wort (Badische Zeitung 10.6.24). Erhebliche Zweifel bestehen auch am vollständig fehlenden ökologischen Konzept, das Fragen nach Biodiversität, der Verbesserung von Böden durch ihre Retentionsfähigkeit für Wasser oder die Reduktion von Erosion offenlässt.

Nach Meinung von Fachleuten ist ein Ressourcenmanagement, das auch den Wasserbedarf der Bevölkerung berücksichtigt sowie Planungsgrundlagen und Modelle, die die Auswirkungen des Klimawandels methodisch untersuchen von Nöten. Ein entsprechendes Vorhaben „Wasserressourcenmanagement in der Staufener Bucht“ ist im Gang (s. auch). Die Ergebnisse können in ein durchdachtes Konzept einmünden, das Grundwassersicherung, Trinkwasserschutz, landwirtschaftliche Bedürfnisse, ökologische Anforderungen und Hochwasser- und Starkregenmanagement (Landschaft als Wasserspeicher) einbezieht. Weitere Chancen bietet möglicherweise die geplante Flurneuordnung. Seine – sicherlich mit öffentlichen Mitteln förderbare – Realisierung hätte für Baden-Württemberg Modellcharakter. Die Städte Bad Krozingen und Staufen haben auf diesen Prozess über ihre über Ihre eigenen landwirtschaftlichen Flächen und die Mitgliedschaft im Bereitstellungsverband erheblichen Einfluss.

Meilenstein 8:
Klimaanpassung – Stadt widerstandsfähig machen

Staufen muss sich auf Klimafolgen vorbereiten: Hitzeschutz, Hochwasser- und Starkregenmanagement, Entsiegelung und mehr Grünflächen für den öffentlichen Raum sind zentrale Maßnahmen. Besonders sensible kommunale Einrichtungen wie Schulen muss die Stadt prüfen und diese ertüchtigen.

Klimasignal: Wie stark hat sich Staufen und das Oberrheintal bereits erwärmt?

Der Oberrheingraben gehört bundesweit zu den wärmsten und sich besonders stark erwärmenden Regionen. Das Klimaprofil der LUBW für Staufen zeigt eine Temperaturerhöhung um 2,4° C bis 2024 gegenüber der Referenzperiode: Klimaprofil 8315108 Staufen im Breisgau. Die Anzahl der heißen Tage (Tmax ≥ 30°C) hat sich von 5 auf 10 verdoppelt.

Staufens Ortsbesonderheiten und deren Chancen/Risiken

  • Viel Grün [1]: Senkt Hitzestress lokal, erhöht Versickerung – erfordert dennoch Pflege-/Bewässerungskonzepte in Hitze-/Dürrephasen.
  • Flusslauf Neumagen, Gewerbekanal, Bächle in der Altstadt und ehemaliges Wässerwiesensystem mit Ost-West verlaufenden Kanälen (Eschbach, Neugraben, Runzbach): Bietet Potenzial für blau-grüne Kühlung, Retention und Renaturierung; gleichzeitig ist der Neumagen der Fluss mit dem größten Gefälle in Baden und durch die Eindämmung und Begradigung ein Risiko für Hochwasser-/Starkregen.
  • Thermischer „Belchen-Wind“ (abends, aus dem Münstertal): Bedeutende natürliche Kühlfunktion. Schutz von Frischluftzufuhrbahnen (keine Bebauungs-/Baumassenbarrieren) ist zentral.
  • Hanglagen in der nördlichen Kernstadt und Schwemmfächer Grunern: Bei Starkregen Gefahr schneller Oberflächenabflüsse und Hangwassers; Notwasserwege und Objektschutz sind entscheidend.
  • Historische Bausubstanz und enge Gassen in der Altstadt: Höheres Hitzestresspotenzial; bauliche Beschattung/helle Oberflächen nötig, dabei muss der Denkmalschutz beachtet werden.

 

[1] Klimaprofil der LUBW: „Die Siedlungsbereiche in Staufen im Breisgau haben einen Versiegelungsgrad von 45 % und einen Baumbedeckungsgrad von 6,1 %, die Mittelwerte für Kleinstädte in Baden-Württemberg liegen bei 54 % bzw. 3,3 %.“

 

Maßnahmenkatalog speziell für Staufen

Motto für unsere historische Stadt mit dem großen touristischen Potenzial und Flair:
Die coolste – kühle, grüne – Stadt der nördlichen Toskana

 

1) Schutz und Stärkung der Frischluftzufuhr (Münstertal → Staufen)

Maßnahmen:

  • Frischluftschneisen planungsrechtlich sichern (FNP/Bebauungspläne).
  • Höhen- und Dichtebegrenzungen in relevanten Korridoren; Durchlüftungsfenster in Neubauquartieren.
  • Keine großflächigen, dichten Baumreihen quer zur Hauptabflussrichtung der Kaltluft; stattdessen fließende, lockere Bepflanzung.

 

Nutzen: Erhält die abendliche Kühle, reduziert tropische Nachtlagen in der Altstadt.

 

2) Hitzeschutz im Alt- und Innenstadtbereich

Maßnahmen:

  • Beschattungsoffensive: leichte Pergolen, Sonnensegel, Baumpflanzungen mit hitze- und trockentoleranten Arten, dabei ausreichend Bodensubstrat und Bewässerung aus Dach- und Oberflächen berücksichtigen. Teure Rigolenlösungen vermeiden.
  • Helle, hochreflektierende Beläge (Cool Pavements) bei Sanierungen; helle Fassaden/“cool roofs” bevorzugen (wo denkmalverträglich).
  • Planung eines zentralen Wärmenetzes (Kommunale Wärmeplanung) für Kühlung nutzen: Kaltes Wärmenetz mit dezentraler Kühlung durch Soleleitungen im Erdreich und Wasser der Hebungs-Brunnen und/oder dem Neumagen.
  • Trinkbrunnen-Netz und kühl zugängliche Innenräume (z. B. im Rathaus/öffentlichen Gebäuden, Bibliothek).
  • Schul- und Kitahöfe: schnelle Verschattung (Segel/Bäume), hitzerobuste Spielflächen, Trinkwasserspender.
  • Hierzu siehe auch: Innenstadtkonzept für Staufen

 

Nutzen: Reduktion gefühlter Temperatur im Außenbereich und in den Gebäuden, Schutz vulnerabler Gruppen.

 

3) Schwammstadt am Neumagen und Nutzung des alten Kanal– und Grabensystems

Maßnahme:

  • Entsiegelungsprogramm mit Fokus auf Quartiersplätzen, Parkplatzflächen, Hofräumen; wasserdurchlässige Beläge.
  • Dezentral: Mulden-Rigolen, Baumrigolen, Retentionsdächer, Zisternen (Nutzung/Bewässerung).
  • Lineare Retention entlang des Neumagens und der Kanäle (Gewerbekanal, Runzgraben, Eschbach, Neugraben, Tunseler Graben). Insbesondere Aufweitungen, Auenansätze, Uferentsiegelung am Neumagen wo möglich.
  • Bauleitplanung: flächendeckende Regenwasserbewirtschaftungspflicht; Abkopplungsquoten definieren.

 

Nutzen: Rückhalt gegen Starkregen, Grundwasserneubildung, Verdunstungskühlung.

 

4) Starkregen- und Hochwasserschutz konkret

Stand:

  • Hochwasserschutzpläne existieren für alle Ortsteile. Maßnahmen sind teilweise umgesetzt, teilweise – wie die Mauer an der Engstelle des Neumagens beim Café Decker – sind in Planung.
  • Starkregenmanagementpläne existieren für Grunern und Wettelbrunn (2018-19), die Planung ist für die Kernstadt nicht abgeschlossen. Eine Umsetzung der vom Gemeinderat und der Verwaltung als kommunale Aufgabe beschlossenen Maßnahmen für Grunern und Wettelbrunn fehlt derzeit noch.

Maßnahmen:

  • Umsetzung der im Gutachten vom 04.02.2019 – Starkregenrisikomanagement für die Einzugsgebiete der Ortsteile Grunern und Wettelbrunn der Stadt Staufen:  3. Teil: Handlungskonzept, Punkt 4.: Kommunale bauliche Maßnahmen gelisteten Vorhaben.
  • Starkregenmanagementplanung für die Kernstadt jetzt abschließen.
  • Rückstausicherungsoffensive (Gebäude), Objektberatung mit Checklisten (DWA M-119/M-120) und Informationen der Bürgerschaft zu Zuschussprogrammen regelmäßig wiederholen.
  • Siehe auch Meilenstein 7: Ressource Wasser im Klimawandel

 

Nutzen: Schadensprävention, Schutz kritischer Infrastruktur.

 

5) Grünpflege, Baumstrategie und Bewässerungssicherheit

Maßnahmen:

  • Baumartenmischung mit klimaresilienten Arten und strukturreiche Pflanzgruben (Substrate, Wasserspeicher).
  • Teure Großpflanzen vermeiden, erhöht Anwuchs und spart 5-stellige Beträge für Pflanzung und Pflege.
  • Bewässerungslogistik mit Zisternennutzung, Sensorik/Beutel; Priorisierung junger Bäume in Hitzeperioden.
  • Pflege von Wiesen zu hitze-/trockenverträglichen Saum-/Extensivflächen mit Blühanteil (Biodiversität).

 

Nutzen: Kühlung, Schatten, Biodiversität, geringere Ausfallraten.

 

6) Sensible Einrichtungen ertüchtigen (Schulen, Kitas, Pflege)

Maßnahme:

  • Passiver Hitzeschutz: außenliegende Verschattung, Nachtauskühlung, sommerlicher Wärmeschutz (Fenster, Lüftung), Begrünte Dächer/Fassaden wo möglich.
  • Aktiver Hitzschutz: Gebäudesanierung und Nutzung von (Sole-)Wärmepumpen für die Kombination von Kühlen und Heizen.
  • Hitzeschutzprotokolle (WHO/RKI): Raumklima-Grenzwerte, Trink- und Pausenregeln, Notfallketten; Schulung des Personals.

 

Nutzen: Gesundheitsschutz, Funktionssicherheit.

 

Förderoptionen und Programme

Daher: Klimaschutz in der Verwaltung verankern

Klimaschutz muss Querschnittsaufgabe werden – bei jeder Entscheidung, Planung und Beschaffung. Ein jährlich fortgeschriebener Maßnahmenplan verankert den Klimaschutz strukturell und macht ihn zur Pflichtaufgabe der Verwaltung. Eine Stabsstelle wie ein/e Klimaschutzmanager/in sorgt für Beratung, Koordination und Umsetzung. Jede größere Vorlage im Rat sollte auf ihre Klimarelevanz geprüft werden („Klimacheck“). Dafür gibt es vorbildliche Beispiele anderer Kommunen und Bundesländer.

Klimaschutz in Kommunen ist in Baden-Württemberg gesetzlicher Auftrag.

Wie in unseren 8 Meilensteinen dargestellt, sichert Klimaschutz die Landschaft, die natürlichen Ressourcen und die Lebensqualität in Staufen. Wie in der Kommunale Wärmeplanung Stadt Staufen (10/2024) ausführlich analysiert, gehören dazu Maßnahmen der Energieeinsparung durch Sanierung und Steigerung der Energieeffizienz, ein unabhängige, zukunftssichere erneuerbare Energieversorgung, verbunden mit der großen Chance auf regionale Wertschöpfung.

Das Klimabündnis der Kommunen setzt mit seinen weltweit 2000 Mitgliedskommunen folgende vier Kernaktivitäten der Kommunen für eine Verankerung in der Kommunalverwaltung um:

  1. Die Einbeziehung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Ziele von überragendem öffentlichem Interesse in alle kommunalen Aufgabenfelder. Alle kommunalen Geschäftsbereiche sind für Emissionsreduktionen und Klimaanpassung in ihrem Handlungsfeld verantwortlich.
  2. Die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten als Handlungsgrundlage für alle Städte und Gemeinden. Die Konzepte legen konkrete Ziele und Maßnahmen im Einklang mit den nationalen Klimazielen fest und werden unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Energieversorgungsunternehmen (EVU) erarbeitet.
  3. Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen für treibhausgasneutrale und klimaangepasste kommunale Gebäude und Verwaltungen in allen Städten und Gemeinden, unter Beteiligung der EVU.
  4. Die Gewährleistung einer langfristigen, flächendeckenden und geschäftsbereichsübergreifenden Personalausstattung für Klimaschutz und Klimaanpassung in allen Kommunen. Bund und Länder müssen eine fördermittelunabhängige Grundfinanzierung mit einem festen Budget pro Kommune für Investitionen und Personal einrichten.

 

Die KEA-BW erstellt seit 2018 den Statusbericht kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Dort werden für Kommunen politische Empfehlungen erarbeitet und der Status der Umsetzung dokumentiert. Dort sind die notwendigen kommunalen Handlungsfelder in die zwei Aspekte gruppiert:

  1. Zielbild klimaneutrale Kommunalverwaltung
  2. Zielbild klimaneutrale Kommune

 

Der kurze Statusbericht der KEA sowie der ausführliche Statusbericht (2022) beschreiben alle unten angeführten Instrumente und empfohlenen Maßnahmen ausführlich.

 

Zielbild klimaneutrale Kommunalverwaltung

  • Beitritt zum Klimaschutzpakt – Der Klimapakt zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land Baden-Württemberg schreibt vor, dass die Kommunen das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 anstreben.
    • Eine klimaneutrale Kommunalverwaltung bedeutet nicht nur, die Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung zu reduzieren.
    • Gleichzeitig nehmen öffentliche Verwaltungen eine Vorbildfunktion ein, indem sie die gesetzlichen Vorgaben zum Maßstab des eigenen Handelns machen. Einen Leitfaden für eine “klimaneutrale Kommunalverwaltung” hat das ifeu-Institut für BW erstellt.
  • Erarbeitung einer Sanierungsstrategie für kommunale Gebäude
  • Hebung weiterer Effizienzpotenziale, z. B. bei der Straßenbeleuchtung oder durch effiziente Elektrogeräte, E-Fahrzeuge etc.
  • Einsatz kommunaler Liegenschaften als Ankerkunden für Wärmenetze oder Einbau dezentraler klimafreundlicher Heizungen (v. a. Wärmepumpe)
  • Installation von Photovoltaik auf den eigenen Liegenschaften
  • Einführung von kommunalem Energiemanagement

 

Zielbild klimaneutrale Kommune 

Wir heben nachfolgend die Maßnahmen hervor, die in Staufen bisher noch nicht oder nicht vollumfänglich genutzt werden.

  • Zusammenarbeit mit den regionalen Energieagenturen und der KEA. Diese Zusammenarbeit ist in Staufen etabliert.
  • Einführung von Klimaschutzmanagement in Kommunen – für kleinere Kommunen wie Staufen: Lösungen durch Gemeindeverwaltungsverbände, Teilzeitstellen oder über die Landkreise.
    • Der Klimapakt zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land Baden-Württemberg sieht auch für Staufen vor, dass die Kommunen das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 anstreben (siehe oben). Eine klimaneutrale Kommunalverwaltung bedeutet nicht nur, die Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung zu reduzieren. Gleichzeitig nehmen öffentliche Verwaltungen eine Vorbildfunktion ein, indem sie die gesetzlichen Vorgaben zum Maßstab des eigenen Handelns machen.
    • Beauftragte für die klimaneutrale Kommunalverwaltung, Energieteams und Energiemanagement: Als Verwaltung bis 2040 oder früher klimaneutral zu werden, ist eine große Herausforderung. Dazu muss sich die Verwaltung personell verstärken, beispielsweise durch einen Beauftragten für die klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Schaffung einer solchen Personalstelle wird im Rahmen des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus gefördert.
  • Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts, gerade für kleinere Kommunen im Verbund/mit dem Landkreis gemeinsam.
    • Der Landkreis hat seit 2021 ein Klimaschutzkonzept – allerdings erstellt ohne direkte Beteiligung der Kommunen.
  • Unterstützung der kommunalen Energieversorgungsunternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften bei der Transformation.
    • Staufen hat mit den Stadtwerken Müllheim-Staufen einen eigenen kommunalen Energieversorger und eine Bürgerenergiegenossenschaft im Raum. Die BEGS ist derzeit laut Satzung nur im Bereich erneuerbare Energien, aber nicht unterstützend für Energieeinsparung, Energieeffizienz oder energetischer Sanierung tätig.
  • Sorgfältige und integrative kommunale Wärmeplanung bzw. zügige und konsequente Umsetzung dieser.
    • Die Wärmeplanung ist vorhanden. Die konsequente Umsetzung ist derzeit DER Schwerpunkt für Staufen. Siehe auch Meilenstein 2: Kommunale Wärmeplanung – klimaneutrale Wärme-, Kälte und Energie-Versorgung bis 2040
  • Sicherstellung ambitionierte Effizienzstandards über städtebauliche Verträge, wenn Neubau unausweichlich ist.
  • Vorgaben im Bebauungsplan zu Kompaktheit und Gebäudeausrichtung.
    • Siehe hierzu den Meilenstein 4: Bauen und Sanieren
  • Energieberatung für Private z. B. in Kooperation mit der regionalen Energieagentur.
  • Regelmäßige Erstellung einer CO2-Bilanz nach BISKO-Standard
    • Neben dem Kommunalen Wärmeplan liegen für Staufen 3 Klimaschutzberichte vor, zuletzt aktualisiert im Jahr 2024. Um klimaschutz-Aktivitäten zu evaluieren, wurden für die Jahre 2010 und 2014 in der Vergangenheit Endenergie- und Treibhausgasbilanzen erstellt. Im Klimaschutzbericht 2024 werden diese Bilanzen mit der im Rahmen der Wärmeplanung erstellten Bilanz für das Jahr 2019 verglichen und es wird eine Entwicklungstendenz für den Endenergieverbrauch sowie die Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 2020 – 2023 dargestellt. Anhand der Ergebnisse wurde aufgezeigt, welche Handlungsschwerpunkte sich die Stadt setzen sollte, um das Ziel der Treibhausgasneutralität 2040 zu erreichen.
    • Wie für die Wärmeplanung muss eine rasche Umsetzung dieser Empfehlungen folgen.
  • Unterstützung bei der Vermittlung kleinerer Wohnungen und Schaffung von flexibel nutzbarem Wohnraum sowie Leerstandsmanagement – in Gewerbe- wie Wohngebäuden. Förderprogramme sollten in Staufen konsequent hierfür genutzt werden

 

Große Vorbilder

Wir halten die Städte Heidelberg, Freiburg und Karlsruhe für vorbildlich in der Verankerung des Klimaschutzes in der Verwaltung.

Beispiel Karlsruhe

Die Stadt hat sich  intensiv mit Klimaschutz und Klimaanpassung beschäftigt und 2021 je einen Maßnahmen-Katalog erstellt: Klimaschutz  und  Klimaanpassung. Klimaschutz umfasst Bauen und Sanieren, Wärme und Strom, Wirtschaft, Mobilität/ Verkehr/ ÖPNV. Klimaanpassung umfasst Aktivitäten in den Handlungsfeldern Gesundheit, Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft, Boden, Stadtplanung und Städtebau, Gebäude, Stadtgrün, Naturschutz, Erhaltung und Förderung der Biologischen Vielfalt, Oberflächengewässer, Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung, Stadtentwässerung, Energieversorgung, Verkehr, Wirtschaft und Arbeitsleben, Bevölkerungsschutz. Das ganze Karlsruher Konzept gibt es hier.

Staufen kann als eine kleine Gemeinde das exzellente Beratungsangebot der KEA für Kommunen nutzen, um noch schneller und kosteneffizient bei der Aufgabe voranzukommen.

Hier finden Sie weiter wichtige programmatische Dokumente zur Verankerung von Klimaschutz in der Verwaltung mit einem speziellen Schwerpunkt auf Baden-Württemberg auf.